Wann das Gutachten kommt
Am Untersuchungstag selbst erfährst du das Ergebnis noch nicht. Die Gutachterin oder der Gutachter wertet die einzelnen Teile — medizinischer Befund, Leistungstest und psychologisches Gespräch — anschließend in Ruhe aus und fasst alles in einem schriftlichen Gutachten zusammen.
Dieses schriftliche Gutachten liegt meist nach etwa 1 bis 2 Wochen vor. In Einzelfällen kann es auch länger dauern, etwa wenn Laborwerte nachgereicht werden müssen oder die Stelle stark ausgelastet ist. Die Begutachtungsstelle teilt dir mit, wie und wann du das Gutachten erhältst.
Die drei möglichen Ergebnisse
Ein MPU-Gutachten endet nicht nur mit „bestanden" oder „durchgefallen". Es gibt drei mögliche Ausgänge, die du kennen solltest:
| Ergebnis | Was es bedeutet |
|---|---|
| Positiv | Die Fahreignung wird als gegeben beurteilt — der Weg zum Führerschein ist frei. |
| Negativ | Die Eignung wird aktuell als nicht gegeben beurteilt. |
| Kursempfehlung | In bestimmten, eher leichteren Fällen wird ein Kurs bzw. eine Nachschulung als Weg zur Eignung empfohlen. |
Wenn ein Kurs empfohlen wird
Die dritte Variante ist die am wenigsten bekannte. Fällt das Ergebnis nicht eindeutig positiv aus, ist aber auch nicht klar negativ, kann das Gutachten einen Kurs empfehlen — zum Beispiel einen besonderen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV. Ein solcher Kurs ist dann keine Strafe, sondern ein gezielter Weg, die noch offenen Punkte aufzuarbeiten und die Eignung doch noch zu erreichen.
Wer entscheidet eigentlich über den Führerschein?
Ein häufiges Missverständnis: Die Begutachtungsstelle erteilt nicht die Fahrerlaubnis. Das Gutachten ist die fachliche Grundlage — die eigentliche Entscheidung über deine Fahrerlaubnis trifft die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle).
Reichst du ein positives Gutachten ein, ist das die zentrale Voraussetzung für die Neuerteilung oder Rückgabe. Ohne ein positives Gutachten wird die Fahrerlaubnis dagegen nicht erteilt. Ein negatives Gutachten musst du der Behörde nicht vorlegen — es bleibt zunächst bei dir.
Negatives Gutachten — und jetzt?
Zuerst die wichtigste Einordnung: Durchfallen ist häufig und kein Weltuntergang. Etwa vier von zehn Begutachtungen enden ohne positives Ergebnis (Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen, BASt). Du bist also nicht allein, und ein zweiter Versuch ist ausdrücklich möglich.
Entscheidend ist, was du jetzt tust. Wer beim nächsten Mal einfach denselben Anlauf wiederholt, läuft Gefahr, an denselben Punkten erneut zu scheitern. Geh stattdessen so vor:
- Kritikpunkte genau verstehen. Im Gutachten steht nachvollziehbar, warum die Eignung verneint wurde. Lies diese Begründung sorgfältig — sie ist deine Landkarte für die Aufarbeitung.
- Gezielt aufarbeiten. Setze genau an den benannten Punkten an, statt pauschal „mehr zu üben". Oft geht es um eine ehrliche, widerspruchsfreie Auseinandersetzung mit den Ursachen und um stabile Veränderungen im Alltag.
- Nicht blind wiederholen. Plane den neuen Versuch erst, wenn die Kritikpunkte wirklich bearbeitet sind — und beachte dabei Wartezeiten und Sperrfristen, die je nach Fall gelten.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis das Gutachten kommt?
Das schriftliche Gutachten liegt meist nach etwa 1 bis 2 Wochen vor, in Einzelfällen kann es auch länger dauern. Es geht zuerst an dich, nicht direkt an die Führerscheinstelle.
Muss ich ein negatives Gutachten der Behörde vorlegen?
Nein. Das Gutachten geht zuerst an dich, und du entscheidest, ob du es bei der Führerscheinstelle einreichst. Ein negatives Gutachten musst du der Behörde nicht vorlegen. Ohne ein positives Gutachten wird die Fahrerlaubnis allerdings nicht erteilt.
Was tun, wenn das Gutachten negativ ausfällt?
Ein negatives Ergebnis ist häufig: etwa vier von zehn Begutachtungen enden ohne positives Ergebnis (BASt). Wichtig ist, die konkreten Kritikpunkte im Gutachten genau zu verstehen, sie gezielt aufzuarbeiten und einen neuen Versuch nicht blind zu wiederholen. Ein neuer Versuch ist möglich — beachte dabei Wartezeiten und Sperrfristen.
Quellen
- Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) — Statistik zur Fahreignungsbegutachtung (Anteil ohne positives Ergebnis)
- ADAC — Informationen zu MPU-Gutachten, Ergebnis und weiterem Vorgehen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insb. § 11 (Gutachten) und § 70 (Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung)